OFFSHORE-LIZENZIERUNG FÜR DEN FINANZMARKT

Im Finanzsektor gibt es viele verschiedene Arten von Unternehmen, für die eine Lizenz der Finanzaufsichtsbehörde erforderlich ist.

In den meisten Fällen ist es ein schwieriger und langsamer Prozess, der viel Aufwand und Zeit erfordert. Durch die Bereitstellung vertrauenswürdiger Informationen über unseren Geschäftssupport wird dieser Prozess jedoch einfacher, schneller und effizienter.

Wenn Sie in einem regulierten Finanzmarkt wie dem BankwesenGlücksspielgewerbe, der Kryptowährungsbrancheinternationalen Treuhandfonds, der Gelddienstleistungsbranche oder in der Investmentfondsbranche tätig werden möchten, ist Antigua und Barbuda der perfekte Ort, um Ihrem Geschäft zu neuen Wachstumschancen zu verhelfen.

Wenn Sie professionelle Unterstützung sowie Beratung zu regulierten Finanzmarktlizenzen wünschen und in allen Schritten auf diesem Weg unterstützt werden möchten, kontaktieren Sie bitte unser Team.

Banklizenz

Eine internationale Bank ist eine nach dem IBC Act (International Business Corporations, Gesetz über internationale Kapitalgesellschaften) gegründete Gesellschaft, die eine Lizenz zur Ausführung internationaler Bankgeschäfte erhalten hat.

1. Personen, die internationale Bankgeschäfte in Antigua und Barbuda betreiben möchten, beantragen schriftlich bei der Kommission die Erteilung einer Lizenz in einer der folgenden Kategorien:

  1. Internationale Banklizenz der Klasse I;
  2. Internationale Banklizenz der Klasse II;
  3. Internationale Bank- und Treuhandlizenz der Klasse III.

Ein lizenziertes Institut, das eine internationale Banklizenz der Klasse I besitzt, muss über ein Mindestkapital verfügen, dessen Höhe von der Kommission von Zeit zu Zeit festgelegt werden kann, jedoch mindestens drei Millionen US-Dollar eingezahltes Kapital beträgt, von denen fünfhunderttausend US-Dollar bei der Kommission oder auf eine von der Kommission genehmigte Weise auf Empfehlung des zuständigen Beamten hinterlegt werden.

Eine internationale Banklizenz der Klasse II ermöglicht es dem lizenzierten Institut, internationale Bankgeschäfte für eine eingeschränkte Kundenliste zu betreiben, die von der Kommission von Zeit zu Zeit genehmigt oder in der Liste angegeben wird, die als Teil der Bedingungen ausgestellt wurde, unter denen die Lizenz erteilt wird. Ein lizenziertes Institut, das eine internationale Banklizenz der Klasse II besitzt, muss über ein Mindestkapital verfügen, das von der Kommission von Zeit zu Zeit festgelegt werden kann, jedoch mindestens fünfhunderttausend US-Dollar eingezahltes Kapital beträgt, von denen einhunderttausend US-Dollar eingezahltes Kapital bei der Kommission oder auf eine von der Kommission genehmigte Weise auf Empfehlung des zuständigen Beamten hinterlegt werden.

Eine internationale Bank- und Treuhandlizenz der Klasse III ermöglicht es dem lizenzierten Institut, internationale Bank- und Treuhanddienste für eine uneingeschränkte Kundenliste durchzuführen. Ein lizenziertes Institut, das eine internationale Bank- und Treuhandlizenz der Klasse III besitzt, muss über ein Mindestkapital verfügen, dessen Höhe von der Kommission von Zeit zu Zeit festgelegt werden kann, jedoch mindestens drei Millionen US-Dollar eingezahltes Kapital beträgt, von denen fünfhunderttausend US-Dollar bei der Kommission oder auf eine von der Kommission genehmigte Weise auf Empfehlung des zuständigen Beamten hinterlegt werden.

2.Jedes Unternehmen in Antigua und Barbuda, das gemäß dem IBC Act lizenziert ist, muss physisch anwesend sein. Die Erfordernis der physischen Anwesenheit sieht vor, dass lizenzierte Unternehmen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen:

  • Ein lizenziertes Unternehmen muss über ein eigenes Büro verfügen, das groß genug ist, um mindestens zwei (2) Personen, Computerausrüstung und Räume zur Betreuung von Kunden unterzubringen.
  • Die Öffnungszeiten des Unternehmens können flexibel sein, es muss jedoch jeden Tag (von Montag bis Freitag) für mindestens sechs (6) Stunden pro Tag geöffnet sein. Die Öffnungszeiten müssen außerhalb der Büroräume gut sichtbar angebracht sein.
  • Lizenzierte Unternehmen müssen mindestens einen (1) Vollzeitbeschäftigten haben.
  • Die oben genannte Person oder mindestens eine weitere beim Unternehmen beschäftigte Person muss über einschlägige Erfahrung verfügen, d. h. in der Lage sein, den Geschäftsbetrieb des Unternehmens zu verstehen. Die Person muss verantwortlich genug sein, um den Prozess oder die anderweitige Due Diligence anzuerkennen, um nicht unabsichtlich in Geldwäsche verwickelt zu werden.
  • Schließlich sind physische Aufzeichnungen mindestens einmal monatlich an Antigua und Barbuda zu übermitteln und so aufzubewahren, dass sie leicht reproduziert werden können. Hierdurch wird die Prüfung von Transaktionen im Falle einer Anfrage erleichtert. Darüber hinaus muss die Möglichkeit geschaffen werden, aktuelle Informationen zu nutzen.
    1. Eine internationale Bank wird jährlich vor Ort geprüft, um unter anderem die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften, internationalen Standards, KYC-Standards (Know Your Customer) sowie die ordnungsgemäße Verwaltung der Transaktions- und Kundendaten sicherzustellen. Die Prüfer können auch Verfahren zur Erfassung und Einreichung verdächtiger Transaktionen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß dem Money Laundering (Prevention) Act 1996 (Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche), dem Prevention of Terrorism Act 2005 (Gesetz zur Terrorismusbekämpfung) und den Money Laundering (Prevention) Regulations 2007 (Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche) in Erwägung ziehen.

    Weitere Informationen finden Sie unter Financial Services Regulatory Commission (FSRC, Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen)

Geschäft mit Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten

Antigua und Barbuda ist ein Blockchain-freundliches Gebiet und gilt als Pionierstaat im Bereich des Geschäfts mit digitalen Vermögenswerten.

Das vom Repräsentantenhaus von Antigua und Barbuda verabschiedete Digital Assets Business Bill 2020 (Gesetz über das Geschäft mit digitalen Vermögenswerten) ist eine der Richtlinien, die Investitionen in digitale Vermögenswerte in diesem historischen Inselstaat fördern könnten. Die Aktivitäten der Unternehmen für digitale Vermögenswerte, die in das System einbezogen werden würden, umfassen die „Ausgabe, den Verkauf oder die Einlösung von virtuellen Münzen“, die Tätigkeit als Zahlungsdienst, die Tätigkeit als elektronische Börse und die Erbringung von Wallet-Dienstleistungen für Depotbanken. Mit dem Gesetzentwurf werden ein gestuftes Lizenzierungssystem für Unternehmen mit digitalen Vermögenswerten, umfassende Verpflichtungen für Unternehmen beim Beginn des Verkaufs digitaler Vermögenswerte sowie eine Reihe von Klauseln eingeführt, die die Regulierungsinfrastruktur für digitale Währungen in Antigua und Barbuda untermauern und stärken. Die Umsetzung des Gesetzentwurfs erfolgt unter der Aufsicht der FSRC, um die gesetzlichen Vorschriften bei bedeutenden Unternehmen durchzusetzen.

Glücksspielgewerbe

Die Division of Gaming ist die Regulierungsbehörde der Financial Services Regulatory Commission (FSRC), die für die Überwachung aller Aspekte der Offshore-Glücksspielbranche in der Gerichtsbarkeit von Antigua und Barbuda verantwortlich ist. Antigua und Barbuda war eine der ersten Gerichtsbarkeiten, die 1994 interaktive Spiel- und Wettunternehmen lizenzierten. Die Internet-Glücksspielunternehmen werden als „Finanzinstitute“ eingestuft und unterliegen allen Anforderungen der Geldwäschebekämpfung and der Caribbean Financial Action Task Force (CFATF, Vereinigung karibischer Staaten zur Geldwäschebekämpfung) zur Gerichtsbarkeit. Der regulatorische Rahmen für diese Unternehmen wurde im International Business Corporations (IBC) Act (Gesetz zur Regelung des Rechtes von Kapitalgesellschaften) und in den Interactive Wagering Regulations (IGIWR) (Bestimmungen für interaktive Wettspiele) festgelegt. Die Division of Gaming der FSRC beaufsichtigt einen bedeutenden Teil der Branche und einige der größten i-Gaming-Unternehmen aufgrund unseres Bestrebens, eine Gerichtsbarkeit der Stufe 1 zu werden.

Antigua und Barbuda hat mit den IGIWR-Vorschriften, die die Redlichkeit von Unternehmen und internationale Best Practices durchsetzen, eine proaktive Regulierung des Offshore-Glücksspielgewerbes ermöglicht. Die Division of Gaming setzt sich dafür ein, dass Antigua und Barbuda weltweit als bevorzugte Gerichtsbarkeit der Stufe 1 und bezüglich seiner Vorschriften und deren Geltendmachung auch in Zukunft als erstklassig betrachtet wird. Das Regulierungssystem der Gerichtsbarkeit umfasst drei Schwerpunkte: „Bekämpfung von Geldwäsche“, „Spielerschutz“ und „Verbesserung der Branche“. Alle Glücksspielaktivitäten innerhalb des Staates unterliegen dem Money Laundering Prevention Act (MLPA, Gesetz zur Geldwäschebekämpfung) und dem Prevention of Terrorism Act 2001 (PTA, Gesetz zur Terrorismusbekämpfung).

Um sicherzustellen, dass die Branche den internationalen Best Practices entspricht, haben wir die IGIWR im Mai 2001 geändert, um für unsere Glücksspielunternehmen klare interne KYC-Verfahren (Know Your Customer) festzulegen. Darüber hinaus müssen alle Glücksspielunternehmen ihre Konten von externen Wirtschaftsprüfern prüfen lassen, die auch ihre Zahlungsfähigkeit, Sicherheit und Solidität, den Schutz der Spieler und die Einhaltung des AML/CFT-Regimes zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in Antigua und Barbuda bescheinigen müssen.

 

Weitere Informationen finden Sie unter Financial Services Regulatory Commission (FSRC)

Internationale Treuhandgesellschaften

Personen, die ein internationales Treuhandgeschäft in Antigua und Barbuda betreiben möchten, beantragen bei der Kommission schriftlich die Erteilung einer Lizenz in einer der folgenden Kategorien:

  1. Allgemeine internationale Treuhandlizenz der Klasse 1.
  2. Eingeschränkte internationale Treuhandlizenz der Klasse II.

Eine allgemeine internationale Treuhandlizenz ermöglicht die uneingeschränkte Ausübung des internationalen Treuhandgeschäfts. Ein lizenzierter Träger, der über eine allgemeine internationale Treuhandlizenz der Klasse I verfügt, muss über ein Mindestkapital verfügen, dessen Höhe von der Kommission von Zeit zu Zeit neu festgelegt werden kann, jedoch mindestens zweihundertfünfzigtausend US-Dollar an eingezahltem Kapital betragen muss.

Eine eingeschränkte internationale Treuhandlizenz der Klasse II ermöglicht es dem lizenzierten Institut, internationale Bankgeschäfte für eine begrenzte Kundenliste zu betreiben, die von der Kommission von Zeit zu Zeit genehmigt oder in der Liste angegeben wird, die als Teil der Bedingungen ausgestellt wurde, zu denen die Lizenz erteilt wird.

Alle in Antigua und Barbuda lizenzierten Treuhandunternehmen müssen physisch anwesend sein. Die Erfordernis der physischen Anwesenheit sieht vor, dass lizenzierte Unternehmen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen:

  • Ein lizenziertes Unternehmen muss über ein eigenes Büro verfügen, das groß genug ist, um mindestens zwei (2) Personen, Computerausrüstung und Räume zur Betreuung von Kunden unterzubringen.
  • Die Öffnungszeiten des Unternehmens können flexibel sein, es muss jedoch jeden Tag (von Montag bis Freitag) für mindestens sechs (6) Stunden pro Tag geöffnet sein. Die Öffnungszeiten müssen außerhalb der Büroräume gut sichtbar angebracht sein.
  • Lizenzierte Unternehmen müssen mindestens einen (1) Vollzeitbeschäftigten haben.
  • Die oben genannte Person oder mindestens eine weitere beim Unternehmen beschäftigte Person muss über einschlägige Erfahrung verfügen, d. h. in der Lage sein, den Geschäftsbetrieb des Unternehmens zu verstehen. Die Person muss verantwortlich genug sein, um den Prozess oder die anderweitige Due Diligence anzuerkennen, um nicht unabsichtlich in Geldwäsche verwickelt zu werden.

Eine Treuhandgesellschaft wird jährlich vor Ort geprüft, um unter anderem die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften, internationalen Standards, KYC-Standards (Know Your Customer) sowie die ordnungsgemäße Verwaltung der Geschäftsvorgänge sicherzustellen. Die Prüfer können auch Verfahren zur Erfassung und Einreichung verdächtiger Transaktionen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß dem Money Laundering (Prevention) Act 1996 (Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche), dem Prevention of Terrorism Act 2005 (Gesetz zur Terrorismusbekämpfung) und den Money Laundering (Prevention) Regulations 2007 (Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche) in Erwägung ziehen.

Weitere Informationen finden Sie unter Financial Services Regulatory Commission (FSRC)

Internationale Versicherung

Eine IBC, die beabsichtigt, ein internationales Versicherungsgeschäft in Antigua und Barbuda zu betreiben, muss gemäß dem IBC-Gesetz lizenziert sein. Die Satzung muss vorsehen, dass der Verwaltungsrat seine Zustimmung zur Führung eines internationalen Versicherungsgeschäfts erteilen muss. Einem Lizenznehmer ist es untersagt, ohne vorherige Genehmigung der Kommission eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung zu gründen und/oder Dienste im Internet anzubieten. Der Lizenznehmer muss außerdem in Antigua und Barbuda physisch anwesend sein und einer jährlichen Prüfung vor Ort unterzogen werden.

Die Gründung eines internationalen Versicherungsgeschäfts in Antigua und Barbuda kann in nur sechs Wochen erreicht werden und umfasst Folgendes: 

1. Der Antragsteller muss einen Antrag in der vorgeschriebenen Form zusammen mit der Satzung oder der Gründungurkunde und einer nicht erstattungsfähigen Jahresgebühr von 10.000 US$ zuzüglich einer jährlichen Registrierungsgebühr von 300 US$ einreichen. Alle Dokumente werden in dreifacher Ausfertigung benötigt. 

2.Das Mindesteinlagekapital für die Gründung einer internationalen Versicherungsgesellschaft beträgt 250.000 US-Dollar. 

3.Damit die Genehmigung erteilt werden kann, muss die Kommission eine Due-Diligence-Prüfung des vorgeschlagenen Geschäftsführers durchführen. Die Kosten für die Due-Diligence-Prüfung, die je nach Umfang der Suche variieren können, werden vom Antragsteller getragen und im Voraus bezahlt. Die Kommission kann diese Art von Prüfungen und Untersuchungen auch im Hinblick der antragstellenden Gesellschaft, ihrer Geschäftsführer und leitenden Angestellten oder vorgeschlagenen Direktoren und Vorsitzenden, ihrer finanziellen Umstände und ihrer Tochter- oder Zweiggesellschaften durchführen, sollte dies als erforderlich erachtet werden. 

4. Das Gesetz schreibt vor, dass die Kommission innerhalb von drei Monaten nach Eingang eines Antrags eine Lizenz ausstellen oder ablehnen muss. Wenn zusätzliche Informationen erforderlich sind, muss die Kommission innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Eingang dieser Informationen eine Entscheidung treffen. Die Kommission kann die Lizenz mit solchen Bedingungen verknüpfen, die im öffentlichen Interesse erforderlich sind. Die Kommission kann die Lizenz widerrufen, wenn ein Lizenznehmer das internationale Versicherungsgeschäft nicht innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung der Lizenz aufnimmt

Weitere Informationen finden Sie unter Financial Services Regulatory Commission (FSRC)

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